Allgemeine Geschäftsbedingungen der DiHS GmbH

1. Allgemeine Regelungen
1.1. Vertragspartner sind die DIHS GmbH, Schwanenweg 5A, 24235 Laboe (im Folgenden „DIHS“ genannt) und der Kunde. DIHS erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. DIHS ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist DIHS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
1.3. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung für DIHS werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.
1.4. Die Angebote und darin enthaltene Beschreibungen der Leistungen der DIHS sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die DIHS entsprechend der Angabe im Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Angebots bzw. Letztunterzeichnung der gesonderten Vereinbarung zustande.
1.5. Der Kunde hat der DIHS alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die vom Kunden zu tragen sind.
1.6. Der Kunde setzt die DIHS darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
1.7. Die zu einem Angebot der DIHS gehörende Unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.
1.8. Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag ausschließlich Feiertage.

2. Laufzeit, Kündigung
2.1. Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2. Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot.
2.3. Das Vertragsverhältnis ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.
2.4. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.
2.5. Kündigungen bedürfen der Schriftform, es sei denn die vertragliche Vereinbarung wurde lediglich textlich (E-Mail) getroffen. Dann kann die Kündigung ebenfalls textlich erfolgen.

3. Zahlungsbedingungen, Kostentragung, Preise
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.
3.2. Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung von DIHS nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze.
3.3. DIHS ist berechtigt Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen für Projektfortschritte zu verlangen. Die Höhe dieser Beträge ergibt sich aus dem Angebot und dem Zeit- und Ablaufplan oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung.
3.4. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist DIHS berechtigt angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten u.a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Kunden frei gegeben wurden.
3.5. Bei laufenden Leistungen sind die monatlichen Preise mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Der Preis wird für jeden Tag anteilig berechnet, wenn er für Teile des Kalendermonats zu berechnen ist. Nutzungsabhängige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
3.6. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach den jeweils gültigen Preislisten von DIHS. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.7. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung auf Rechnung, welche innerhalb 7 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar ist.
3.8. Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus 3.7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.
3.9. Im Falle des Verzuges ist DIHS vorbehaltlich eines weiteren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
3.10. Sollte der Kunde bei laufenden Leistungen mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils von zwei Monatsentgelten in Verzug sein oder mit einer Summe, die ein Monatsentgelt ausmacht, ist DIHS berechtigt, die Bereitstellung der Leistung nach vorheriger Ankündigung zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. DIHS behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.
3.11. Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder dieses mangels Masse abgelehnt wurde.
3.12. Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der DIHS geltend zu machen.
3.13. DIHS kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.
3.14. Sind Preiserhöhungen aus anderen Gründen notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich mindestens sechs Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird, soweit nicht ein anderes vereinbart wird. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil.
3.15. Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der Kunde, wenn durch sein Verhalten eine Sperrung notwendig war.

4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde wird alle notwendigen Daten, wie beispielsweise seine Kontaktdaten und E-Mail-Adresse, vollständig und wahrheitsgetreu angeben und Änderungen zeitnah mitteilen.
4.2. DIHS wird Erklärungen zu diesem Vertragsverhältnis an die E-Mail-Adresse des Kunden senden. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der DIHS unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf Wunsch des Lieferanten wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde die DIHS im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
4.4. Bei der Nutzung des Internets wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. DIHS ist berechtigt, bei Verstößen oder auch bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten hiergegen die jeweilige Leistung des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Preise verpflichtet.
4.5. Die Nutzung der von DIHS vertragsgemäß bereitgestellten Leistungen ist ausschließlich dem Vertragspartner gestattet. Dritten darf weder entgeltlich noch unentgeltlich Zugriff gewährt werden, dies schließt Zugriffe über ungesicherte Netzwerke ein. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sollte der Kunde eine Vermutung haben, dass die Zugangsdaten unberechtigter Weise von einem Dritten genutzt werden, so hat er dies unverzüglich DIHS mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die ein Dritter durch befugte oder unbefugte Zugriffe verursacht hat, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.
4.6. Im Falle, dass auf den Servern der DIHS Daten des Kunden gespeichert sind, wird DIHS durch regelmäßige Back-Ups für eine ordnungsgemäße Datensicherung sorgen. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. DIHS wird dem Kunden bei Bedarf und auf Anfrage des Kunden eine Einweisung in die eigene Sicherung seiner Daten geben. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Datenverlustes DIHS bei der Wiederherstellung der Daten zu unterstützen, indem er die Daten unentgeltlich wieder auf die Server von DIHS überspielt, wenn und soweit diese ihm selbst noch vorliegen.
4.7. Dem Kunden ist es untersagt, jegliche Form von Spam-, Scam- oder andere schadhafte bzw. unrechtmäßige E-Mails (u.a. keine Einwilligung des Empfängers zum Versand) zu versenden. DIHS ist in einem solchen Fall zur sofortigen Sperrung der Server berechtigt.
4.8. Sollte ein Server derart korrumpiert werden, dass er Teil eines Bot-Netzes wird, so ist DIHS berechtigt, den Server sofort zu sperren.
4.9. Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht unberechtigt anzubieten oder zu vertreiben. Auch entsprechende Links sind untersagt. Bei einem Verstoß ist DIHS auch hier zur sofortigen Sperrung des Servers oder der Homepage berechtigt und ihr obliegt ein sofortiges Kündigungsrecht.
4.10. Der Kunde verpflichtet sich, seine im Rahmen des Hostings abgelegten Programme und Dienste stets auf dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit zu halten. Dies beinhaltet ins-besondere Softwareupdates bzw. Migrationen zu neueren Versionen von Programmiersprachen/Skripten (z.B. .php). Unterlässt der Kunde solche notwendigen Änderungen, so ist DIHS berechtigt, die betreffenden Seiten und Dienste zu deaktivieren, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des gesamten Systems, einschließlich der Server anderer Kunden von DIHS und der Netzverfüg-barkeit notwendig ist. Dies kann z.B. dann notwendig werden, wenn die Seiten und Dienste nach einem Update bzw. einer Migration nicht mehr mit dem aktuellen Sicherheits-standard kompatibel sind.
4.11. DIHS informiert den Kunden unverzüglich von einer Sperrung eines Servers bzw. von der Deaktivierung einer Webseite bzw. Dienst durch DIHS.
4.12 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen gem. DSGVO und zur Herstellung der DSGVO-konformen Nutzung der Leistungen der DIHS.
4.13. Hat DIHS schriftlich und verbindlich Fristen und Termine zugesagt und kann diese nicht einhalten oder gerät sie mit ihrer Leistung mehr als 14 Tage in Verzug, so kann der Kunde von da an eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit von DIHS eingetreten ist.

5. Besonderheiten beim Web-Homing
5.1. Der Kunde ist für die Sicherheit und Wartung seiner Server allein und auf eigene Kosten verantwortlich.
5.2. Bei Servern von DIHS, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, müssen ebenfalls kostenpflichtige Sicherheits- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. DIHS wird den Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
5.3. Sollte der Kunde wichtige Sicherheits- und Wartungsarbeiten unterlassen und damit Server von anderen Kunden von DIHS oder die Netzverfügbarkeit korrumpieren, ist DIHS berechtigt, diesen Server vorübergehend zu sperren, bis er die entsprechenden Einstellungen vorgenommen hat. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
5.4. Sollte DIHS feststellen, dass ein Hackerangriff stattfindet oder der Server bereits missbräuchlich durch Dritte genutzt wird, ist DIHS berechtigt, den Server ohne Vorankündigung zu sperren. DIHS wird den Kunden darüber in angemessener Weise informieren.
5.5. Der Kunde hat seine Server so zu konfigurieren, dass bei einem Neustart alle Programme und Dienste automatisch neu gestartet werden.

6. Leistungsinhalt Programmierung, Webdesign
6.1. Umfang und Inhalt der beauftragten oder zur Verfügung gestellter Programmierleistungen (u.a. Theorg) ergeben sich durch das entsprechende Angebot sowie ggf. aus einem Pflichtenheft. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die detaillierte Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit zwischen DIHS und dem Kunden.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erstellung oder Nutzung der Software dadurch mitzuwirken, dass er die notwendigen Angaben zu Anwendungsbereich und Inhalte macht, erforderliche Daten rechtzeitig zur Verfügung stellt sowie auf Probleme in der Nutzung umgehend aufmerksam macht. Die abgestimmte Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen. Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungswünsche Sonderwünsche oder Änderungen die sich nach Vertragsabschluss ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden aufgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde.
6.3. DIHS wird dem Kunden den Vertragsgegenstand in maschinenlesbarer Form auf dem vereinbarten bzw. zu dem Zeitpunkt üblichen Datensystem oder -träger überlassen.
6.4. DIHS ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Source- und Quellcode des Programms sowie eine Dokumentation der Programmentwicklung und -anwendung zu liefern, sofern keine anderslautende einzelvertragliche Regelung mit dem Kunden getroffen wurde.
6.5. DIHS überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhält der Kunde eine zeitlich nicht beschränkte und nicht exklusive Nutzungslizenz an im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellter Programmierung. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
6.6. An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen, Programmen, Hilfsprogrammen, die keinen eigenen Lizenzbedingungen unterliegen bzw. lediglich Arbeitsversionen sind sowie an anderen Unterlagen und Materialien behält sich DIHS das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dritten dürfen diese nur im Einvernehmen mit DIHS zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese an DIHS zurückzugeben. DIHS ist frei, solche Entwürfe – unter Wahrung der Vertraulichkeit – an Dritte zu verwerten.
6.7. Der Kunde versichert DIHS, dass er zur Verwendung aller übergebenen Texte, Bilder, Medien etc. berechtigt ist. Soweit an dem überlassenem Material Urheberrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Programmierung aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse der DIHS zur Durchführung des Auftrages einzuräumen.
6.8. Der Kunde stellt DIHS von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.
6.9. Reklamationen und Beanstandungen sind innerhalb 21 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Werkes mindestens textlich (E-Mail) mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.

7. Leistungsstörung und Haftung
7.1. DIHS ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.
7.2. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks, und aufgrund von Ereignissen bei DIHS oder deren Erfüllungsgehilfen, die der DIHS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat DIHS nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die DIHS zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Der Kunde ist berechtigt, sollte eine Störung länger als 48 Stunden am Stück andauern, das monatliche Entgelt entsprechend zu mindern.
7.3. Ist DIHS auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachweist, kann DIHS die Vergütung ihres Aufwands verlangen. Die DIHS kann Logfiles heranziehen, um den Nachweis zu erbringen, dass kein Mangel seitens DIHS vorliegt.
7.4. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen DIHS und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. DIHS haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. DIHS verpflichtet sich, den bei Vertragsabschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung für Personenschäden sowie dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt
7.5. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Grund einer Hard- oder Software entstanden ist, die der Kunde benutzt oder wenn der Kunde veraltete Treiber verwendet oder das PC-System mit der Leistung von DIHS nicht kompatibel ist.
7.6. Sollte das Telekommunikationsgesetz Anwendung finden, bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
7.7. DIHS und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Nutzung des zur Verfügung gestellten Anschlusses beruhen. Erkennt der Kunde oder musste er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, muss er unverzüglich DIHS darüber in Kenntnis setzen.
7.8. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden bzw. Angebote können diese Regelungen weiter spezifizieren bzw. eine andere Absprache ergeben.

8. Datenschutz
8.1. DIHS beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz.
8.2. Die DIHS speichert und verarbeitet die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO.
8.3. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der aktuellen Datenschutzgesetze. Der Kunde ist für die Verarbeitung von Daten in seinem Bereich selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
8.4. Wenn ein Zugriff der DIHS auf personenbezogene Daten in Kundensystemen nicht ausgeschlossen werden kann, wird die DIHS ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiterin tätig, so dass ein Auftragdatenverarbeitungsvertrag zwischen den Parteien zu schließen ist. Sie wird diese Daten nur zur Vertrags-durchführung verarbeiten und nutzen. Die DIHS wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß der einschlägigen Rechtsnormen notwendig schriftlich vereinbaren.
8.5. DIHS ist berechtigt, von den vom Kunden überlassenen Dateien und Unterlagen Arbeitskopien zu erstellen. Sämtliche der DIHS überlassenen Daten, Unterlagen und sonstigen Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden herauszugeben. Das gleiche gilt für die von DIHS im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse. Ein Zurückbehaltungsrecht – aus welchem Grund auch immer – ist ausgeschlossen.
8.6. Bei Fragen in Bezug auf unsere Datenschutzbestimmun-gen ist unser Datenschutzbeauftragter unter datenschutz@DIHS.de zu erreichen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schriftform, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
9.1. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
9.2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit DIHS beruht, nicht geltend machen.
9.3. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretungsberechtigten der Parteien. Zu Dokumentationszwecken vereinbaren die Vertragsparteien, dass Änderungen mindestens in Textform niedergelegt werden.
9.4. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der gesonderten Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für planwidrige Lücken oder durch technische Entwicklung erforderlicher Ergänzung.
9.5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von DIHS. DIHS ist allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

Stand: Juni 2022